Kosten
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ich verfüge über eine Kassenzulassung für eine Einzelpsychotherapie. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Therapie übernehmen. Wenn Sie bei einer AOK, Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl eines Vertragspsychotherapeuten. Sie können daher ohne Überweisung, d.h. ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, die psychotherapeutische Praxis direkt aufsuchen.
Mit der Inanspruchnahme des Psychotherapeuten sind für Sie bis auf die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte in der Regel keine besonderen Formalitäten verbunden. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die ersten ,,probatorischen", d.h. vorbereitenden Sitzungen werden ebenfalls von der Kasse übernommen - auch wenn es anschließend nicht zu einer Therapie kommen sollte.
Je nach persönlicher Problemlage wird dann eine Kurz- (25 Stunden) bzw. Langzeittherapie (45 Stunden) beantragt. Zusätzlich müssen Sie einen Arzt Ihrer Wahl (z.B. Ihren Hausarzt) aufsuchen, der in einem förmlichen Konsiliarbericht bestätigt, dass Ihre Beschwerden, weswegen Sie eine Psychotherapie machen wollen, keine ausschließlich körperlichen Ursachen haben.
In den probatorischen Sitzungen wird gemeinsam besprochen, ob und mit welchem Konzept eine Therapie begonnen wird. In der Regel findet dann über einen gewissen Zeitraum hinweg wöchentlich eine Therapiesitzung (50 Minuten) statt. Unter Umständen kann es sich als notwendig erweisen, zwischenzeitlich längere Sitzungen, bzw. 2-3 Sitzungen auch einmal in kürzeren Abständen durchzuführen.
Versicherte in der privaten Krankenversicherung
Die Bedingungen sind zwischen den einzelnen privaten Versicherungen sehr verschieden und abhängig von den individuellen Tarifen. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie mit Ihrer Privaten
Krankenversicherung klären, ob diese die Kosten einer ambulanten Psychotherapie erstattet. Informieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung, dass Sie planen, eine Verhaltenstherapie bei einem
approbierten (staatlich anerkannten) und von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten psychologischen Psychotherapeuten durchzuführen. Gegebenenfalls fordern Sie bei Ihrer Krankenversicherung
Unterlagen für die Beantragung an - nachdem Sie dies mit dem Psychotherapeuten besprochen haben. Die Kosten für die Sitzungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP),
der aktuelle Satz (2,3-fach) liegt derzeit bei 100,55 Euro pro Sitzung.
Sollten Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, ist gegenüber der Beihilfestelle ähnlich zu verfahren.
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie keine Formalitäten beachten und eine Therapie kann ohne langwieriges
Antragsverfahren begonnen werden. Die Kosten für die Sitzungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), der aktuelle Satz liegt derzeit bei 100,55 Euro pro Sitzung.